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Ebusco Aktionäre stimmen allen Beschlussvorschlägen zu

Am 26. März 2025 fand die außerordentliche Hauptversammlung (EGM) der Ebusco Holding N.V. statt. Im Rahmen dieses Treffens verabschiedeten die anwesenden Aktionäre sämtliche zur Abstimmung stehenden Beschlussvorschläge. Die Entscheidungen markieren einen wichtigen Schritt in der Unternehmensentwicklung, insbesondere hinsichtlich der zukünftigen Führungsstruktur und strategischen Ausrichtung in enger Zusammenarbeit mit dem chinesischen Batteriehersteller Gotion.

Neue Mitglieder in Vorstand und Aufsichtsrat

Bereits seit dem 1. Januar 2025 ist Michel van Maanen als Chief Operating Officer (COO) Teil des Unternehmens. Nun wurde er offiziell zum Mitglied des Vorstands bestellt. Seine Amtszeit läuft bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung (AGM) im Jahr 2029. Mit seiner umfassenden Erfahrung in operativer Unternehmensführung soll van Maanen die Skalierung und Prozessoptimierung bei Ebusco vorantreiben.

Duan Wei wird Teil des Vorstands – Repräsentant von Gotion

Im Rahmen des bestehenden Investorenabkommens mit Gotion wurde Duan Wei als Vertreter des Batterieherstellers in den Vorstand von Ebusco berufen. Seine Ernennung ist an die Umwandlung des Gotion-Darlehens in Stammaktien geknüpft. Er wird bis zur außerordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2029 als Vorstandsmitglied tätig sein und die Rolle des stellvertretenden CEO in Teilzeit ausüben. Diese Personalie unterstreicht die strategische Partnerschaft mit Gotion, die für Ebusco insbesondere im Bereich Batterietechnologie und Fertigung von hoher Bedeutung ist.

Chen Li neu im Aufsichtsrat

Ebenfalls auf Grundlage der Vereinbarungen mit Gotion wurde Chen Li in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Berufung gilt ebenfalls als Folge der Umwandlung des Gotion-Darlehens in Stammaktien. Seine Amtszeit endet mit der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2027. Chen Li wird künftig die Interessen von Gotion im Aufsichtsrat vertreten und zur strategischen Begleitung des Wachstums von Ebusco beitragen.

Erweiterte Befugnisse für den Vorstand

Die Hauptversammlung hat den Vorstand ermächtigt, bis zu 16 Millionen neue Aktien auszugeben. Gleichzeitig wurde dem Vorstand das Recht eingeräumt, Bezugsrechte auszuschließen oder einzuschränken. Diese Befugnis gilt für einen Zeitraum von 18 Monaten und läuft bis zum 26. September 2026. Damit verschafft sich das Unternehmen zusätzlichen finanziellen Spielraum, um Wachstumsinitiativen flexibel umsetzen zu können.

Satzungsänderung beschlossen: Erhöhung des genehmigten Kapitals

Mit Zustimmung der Hauptversammlung wurde auch die Satzung der Gesellschaft angepasst. Das genehmigte Kapital wurde auf das gesetzliche Maximum festgesetzt – dem Fünffachen des zum Zeitpunkt der Einberufung der EGM ausgegebenen Kapitals. Dies ermöglicht Ebusco künftig eine größere Handlungsfreiheit bei Kapitalmaßnahmen und potenziellen Investorenbeteiligungen.

Fazit: Strategische Konsolidierung und Ausbau der Gotion-Partnerschaft

Die außerordentliche Hauptversammlung am 26. März 2025 stellt eine Zäsur dar: Mit der offiziellen Integration von Gotion-Vertretern in Vorstand und Aufsichtsrat wird die strategische Partnerschaft mit dem chinesischen Batteriehersteller weiter vertieft. Zugleich schafft Ebusco mit den erweiterten Kapitalbefugnissen und der Satzungsänderung die Grundlage für zukünftiges Wachstum – sowohl organisch als auch durch potenzielle Investitionen.

Die Beschlüsse zeigen klar: Ebusco positioniert sich mit einem internationalen Führungs- und Investitionsansatz für eine ambitionierte Zukunft im Elektromobilitätssektor.