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Finanzbedarf alternativer Antriebe

Die Landesgruppe Ost des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV-Ost) hat eine Untersuchung durchgeführt, um den Fortschritt der Umstellung der Busflotten in Brandenburg auf alternative Antriebe zu ermitteln und die damit verbundenen Herausforderungen zu identifizieren. Die Studie wurde vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt. Das Ergebnis der Studie besagt, dass die Umstellung der Busse auf umweltfreundliche Antriebe ,,ambitioniert, aber machbar" ist.

Erheblicher Finanzierungsbedarf

Die Studie wurde vor dem Hintergrund der Clean Vehicles Directive (CVD) der Europäischen Union und des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes des Bundes durchgeführt. Für den öffentlichen Nahverkehr bedeutet dies eine Umstellung von derzeit vorwiegend mit Diesel betriebenen Busflotten auf alternative Antriebe. Die Umsetzung der CVD-Richtlinie stellt den ÖPNV in Brandenburg jedoch ,,vor große Herausforderungen", wie die Studienautoren feststellen. Neben der Beschaffung der Fahrzeuge müssen auch die Betriebshöfe und die Tank- bzw. Ladeinfrastruktur entsprechend angepasst und aufgebaut werden. Die derzeitigen und geplanten Beschaffungen könnten zwar grundsätzlich den CVD-Quotenvorgaben entsprechen, doch der Finanzierungsbedarf ist erheblich.

Erheblicher Anstieg alternativer Antriebe

Laut der Studie wird bis 2025 ein Anteil von 50 Prozent sauberer Fahrzeuge und ein Anteil von 35 Prozent emissionsfreier Fahrzeuge (Elektro-/Oberleitungs- oder Wasserstoffbusse) an den Gesamtbeschaffungen prognostiziert. Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 wird erwartet, dass der Anteil emissionsfreier Fahrzeuge 86 Prozent erreicht. Bisher gibt es noch keine klare Tendenz hinsichtlich der bevorzugten Antriebstechnologie basierend auf den bereits eingesetzten alternativen Fahrzeugen. Das Land Brandenburg verfolgt jedoch grundsätzlich das Prinzip der Technologieoffenheit im Rahmen der Antriebswende.

Finanzierung der Umstellung

Hinsichtlich der Finanzierung werden für die Fahrzeugumstellung bis Ende des zweiten Referenzzeitraums bis 2030 Fördermittel in Höhe von 110 bis 115 Millionen Euro geschätzt. Für den Auf- und Ausbau der Lade- bzw. Tankinfrastruktur wird je nach gewählter Antriebstechnologie ein geschätzter Förderbedarf von 32,2 bis 68,6 Millionen Euro veranschlagt. Das Land Brandenburg plant eine neue Förderrichtlinie, die die Angebote des Bundes ergänzen soll. Die Finanzierung erfolgt teilweise aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln, wodurch Investitionen von etwa 68 Millionen Euro finanziert werden sollen. Die Richtlinie wird voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2023 verfügbar sein. Das Land unterstützt auch die kommunalen Aufgabenträger durch pauschalierte finanzielle Zuweisungen in Höhe von 8 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2023/2024, um deren Aufgaben und Ausgaben für den Klimaschutz und die Barrierefreiheit im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs zu fördern. Für 2024 sind zusätzlich zehn Millionen Euro als Investitionspauschale für die Antriebswende über das ÖPNVG vorgesehen.

Ausbau und Sanierung von Betriebshöfen und Werkstätten

Die Studienergebnisse zeigen, dass neben dem Investitionsbedarf für Fahrzeuge und Infrastruktur aufgrund der Antriebswende auch erhebliche Investitionen in die Sanierung und den Neubau von Betriebshöfen und Werkstätten notwendig sind. Geplant sind elf Projekte mit direktem Betriebshofbezug innerhalb der Jahre 2023 bis 2026, die etwa 120 Millionen Euro kosten werden. Landesweit müssen insgesamt 32 Objekte aufgrund ihres Alters regelmäßig überarbeitet oder ertüchtigt werden. Die neue Landesförderrichtlinie wird dabei die Einführungskonzepte unterstützen, um den finanziellen Bedarf genau zu ermitteln. Es wird betont, dass der Ausbau und die Sanierung von Betriebshöfen und Werkstätten eine bedeutende technische und finanzielle Herausforderung für die Aufgabenträger und Unternehmen des kommunalen ÖPNV darstellen.