Am 15. Juni veröffentlichte das deutsche Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Der Entwurf soll es ermöglichen, verkehrsregelnde Verordnungen allein aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung zu erlassen.
Zweckentfremdung der Busspuren
Die Bundesregierung räumte dem bdo die Frist von einem Tag ein, um sich zum Gesetzentwurf zu äußern. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) begrüßt den Vorschlag grundsätzlich. In seiner Stellungnahme kritisiert der bdo den Vorschlag für einen neuen § 6 Abs. 1 Nr. 16 StVG. Dieser sieht vor, dass Sonderfahrspuren nicht mehr nur für Linienomnibusse und Taxen, sondern auch für die "Erprobung neuer Mobilitätsformen oder der Verringerung der Anzahl von Fahrten" eingerichtet werden könnten. Dies stelle laut Verband eine sehr offene Formulierung dar, die nahezu alle bestehenden und künftigen Mobilitätsarten miteinbeziehen könnte. Wichtig wäre es, klarzustellen, dass die bestehenden Busspuren nicht durch zusätzliche Nutzungsformen belastet werden dürften. Schließlich sei der städtische Raum begrenzt und mit neuen Mobilitätsformen werde zusätzlicher Verkehrsraum beansprucht.
Überlastung der Kapazitäten
Eine zusätzliche Beschilderung würde ermöglichen, dass Busspuren auch von Krankenfahrzeugen, Taxen, Fahrrädern, Bussen im Gelegenheitsverkehr und Elektrofahrzeugen genutzt werden könnten. Der steigende Anteil der Elektrofahrzeuge führt jedoch dazu, dass die Kapazität der Busspuren immer mehr eingeschränkt wird. Indem man die Busspuren für weitere Nutzergruppen freigibt, würde man die Kapazitäten überlasten. Das ursprüngliche Ziel der Beschleunigung des Verkehrs würde man somit verfehlen.
Vor dem Hintergrund, dass die Verkehrswende steigende Fahrgastzahlen mit sich bringe und Busspuren dadurch stärker durch Busverkehre beansprucht werden, warnt der bdo davor, die Busspuren für weitere Mobilitätsformen freizugeben.