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Die Corona Regelungen in Österreich

Aufgrund der aktuellen Pandemie gelten insbesondere für den Busverkehr bestimmte Regelungen, die zur Sicherheit aller beitragen sollen. Wir geben hier einen kleinen Überblick, welche Auflagen in Österreich zu beachten sind.

Eine der wohl wichtigsten Beschränkungen war lange Zeit die Anzahl der beförderten Personen – konkret: wie viele Fahrgäste dürfen in einem Reisebus aktuell befördert werden? 

Sowohl Reisebusse als auch Linienbusse gelten als „Massenbeförderungsmittel“. Für Massenbeförderungsmittel gilt die 1 Meter Abstandsregel nur dann, wenn es die Anzahl der beförderten Fahrgäste zulässt - damit ist klargestellt, dass jeder Sitzplatz belegt werden kann! Wenn es aufgrund der Anzahl der beförderten Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen nicht möglich ist, die 1m-Abstandsregel einzuhalten, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden. Dieselben Regelungen gelten auch für Schulbusse.

Ein Überblick zur Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Autobussen in Österreich

  • Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich für Mitfahrende und Lenker.   
  • Ausnahmen von der MNS-Trageverpflichtung für Mitfahrende:
    • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
    • Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann
    • Das bedeutet:
      • Für die Beförderung von Kindergartenkindern (bis vollendetem 6. Lebensjahr) gilt daher KEINE Maskenpflicht
      • Bei der Beförderung behinderter Mitmenschen muss abgewogen werden, ob das Tragen von Masken zumutbar ist.
         
  • Ausnahmen von der MNS-Trageverpflichtung für Lenker:
    • Lenker, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann (vor allem während des Lenkens)
    • Situationen, in denen eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben abgewendet werden muss
    • Lenker in einer von den Fahrgästen abgegrenzten geschlossenen Kabine (Wenn die Fahrerkabine verlassen und der Fahrgastraum betreten wird, besteht MNS-Pflicht.)  

Der Mund-Nasen-Schutz muss von den Mitfahrenden eigenverantwortlich mitgebracht werden. Wenn kein Mund-Nasen-Schutz (Maske) zur Verfügung steht, können zum Beispiel auch ein Schal oder ein Halstuch verwendet werden.

Die beschlossenen Maßnahmen und Bestimmungen für den Straßenverkehr

Omnibusregelung:

Diese Verordnung regelt die Verlängerung vieler Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen sowie die Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Ausbildungen im Verkehrs- und Transportsektor. Dazu zählen beispielsweise Führerscheine, die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, Gemeinschaftslizenzen und Fahrerbescheinigungen für den Güterkraftverkehr. Sofern die in der Verordnung genannten Bescheinigungen, etc. im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. August 2020 auslaufen würden, sollen diese für „einen angemessenen Zeitraum“ (meist 6 oder 7 Monate) verlängert werden.

Einreisebestimmungen (Stand 16.9.2020)

Eine Einreise ohne Einschränkungen (dh ohne ärztliches Zeugnis bzw Quarantäne) gilt aktuelle für alle Personen, die aus einem der EU Staaten einreisen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder einem der EU Staaten haben. Es ist glaubhaft zu machen, dass diese Personen sich in den letzten 14 Tagen in keinem anderen als den EU Staaten aufgehalten haben.

Bei Kontrollen muss man glaubhaft machen können, dass man sich in den letzten 14 Tagen nur in einem dieser Länder aufgehalten hat. (z.B. Buchungsbeleg, Meldezettel). Die stichprobenartigen Kontrollen werden durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Gesundheitsbehörden, in Grenznähe durchgeführt.

Leider müssen jedoch vorerst bei der Planung von grenzüberschreitenden Busreisen nationale Covid19-Vorschriften beachtet werden. Die Berufsgruppe hat in Kooperation mit nationalen Busverbänden und den Außenwirtschaftscentern der WKÖ eine erste Übersicht über die direkten Nachbarstaaten Österreichs erstellt. Diese Liste wird laufend ergänzt.